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Zweck der Lohnverwaltung ist, die Offizininhaber von den Arbeiten im Zusammenhang mit der Lohnberechnung und ‑auszahlung für ihr Personal zu entlasten und ihnen die Aufgabe abzunehmen, auf Ende Jahr die verschiedenen, der jeweils geltenden Sozial- und Fiskalgesetzgebung entsprechenden Dokumente (Lohnausweis usw.) auszustellen. Für diese Dienstleistung ist die Eröffnung eines Ofac-Depositenkonto Voraussetzung.
Der Lohnverwaltungs-Dienst kann sämtliche Arten von Löhnen und Gehältern betreuen: fixer oder variabler Monatslohn, Taglohn, Stundenlohn sowie andere Zahlungen wie Gratifikationen, Entschädigungen, Spesenrückerstattung und Quellensteuer.
Die Lohnverwaltung gewährleistet:
- Berechnung und Auszahlung der Gehälter auf die gewünschte Weise
- Ausstellung und Versand von Lohnabrechnungen (für die Offizin und das Personal)
- Aktualisierung der Personalakten bei Veränderungen
- Jährliche Informationen:
- AHV-Abrechnungen
- Lohnausweise für die Steuern
- Lohnvolumen für die Versicherungsgesellschaften (Endgültige Prämienberechnung)
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